Allgemeine Regeln
Ruhezeiten in der Sommersaison
Generell gelten in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober folgende Ruhezeiten:
Mittagsruhe: 13:00 bis 15:00 Uhr
Abend- und Nachtruhe: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Wochenend-/Feiertagsruhe: Sa. 13:00 Uhr bis Mo. 07:00 Uhr
An den ersten beiden Samstagen im Monat ist die Ruhezeit zwischen 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr aufgehoben.
Ruhezeiten in der Wintersaison
Generell gelten in der Zeit vom 01. November bis 31. März folgende Ruhezeiten:
Mittagsruhe: entfällt
Abend- und Nachtruhe: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Wochenend-/Feiertagsruhe: Sa. 19:00 Uhr bis Mo. 07:00 Uhr
Ausnahmen
Ausnahmen von den vorgegebenen Ruhezeiten sind in besonderen Fällen beim Vorstand rechtzeitig anzumelden und durch einen, vom Pächter erstellten, Aushang bekannt zu geben.
Ja. Alle Tore müssen stets geschlossen werden, um das Eindringen von Wildtieren in die Anlage zu verhindern. Danke.
Hunde sind auf den Gemeinschaftswegen stets an der Leine zu führen!
In den Parzellen dürfen die Hunde sich frei bewegen.
Der Pächter ist jedoch dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass der Hund sich nicht unbeaufsichtigt durch die Anlage auf dem Gemeinschaftsweg oder in anderen Gärten bewegt!
Danke.
Baumschnitt & Heckenschnitt
Vom Gemeinschaftsweg aus gemessen, 80 cm.
Feiern im Garten
Ja. Allerdings muss die Feier 14 Tage im Voraus beim Vorstand angemeldet werden.
Dabei sind zudem die geltenden Regeln und Gesetze einzuhalten und es ist darauf zu achten, dass die umliegenden Gärten nicht übermäßig gestört oder beinträchtigt werden.
Der Pächter erstellt einen Aushang (Ausdruck), der folgende Informationen enthält:
– Gartennummer
– Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
– Hinweis auf möglichen Lärm
Dieser Aushang wird vom Vorstand in den Schaukästen auf der Anlage platziert.
Vielen Dank.