Daher gilt:
„Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie z.B. Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie z.B. Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätzen wird mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen einschließlich Rasensprengern
bei einer Temperatur ab 27 Grad Celsius und höher (Wetterstation Hannover Flughafen) zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr untersagt.
Lediglich begrenzte Behälter (Wassersäcke oder Kübel) sowie punktgenaue Bewässerung fallen nicht unter die Flächenregelung der Allgemeinverfügung.“
Für weitere Informationen folgt diesem Link:
https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/niedersachsen_bremen/hannover/_node.html
